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   SG Hildesheim, 10.04.2007 - S 40 AY 75/06 ER   

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https://dejure.org/2007,114317
SG Hildesheim, 10.04.2007 - S 40 AY 75/06 ER (https://dejure.org/2007,114317)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 10.04.2007 - S 40 AY 75/06 ER (https://dejure.org/2007,114317)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 10. April 2007 - S 40 AY 75/06 ER (https://dejure.org/2007,114317)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2005 - L 7 AY 12/05
    Auszug aus SG Hildesheim, 10.04.2007 - S 40 AY 75/06
    Nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen ist bei der Frage, ob die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich beeinflusst wurde, auf die gesamte Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet und nicht etwa nur auf die Dauer des Aufenthalts nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags abzustellen (vgl. Beschluss vom 19. August 2005, Az.: L 7 AY 12/05 ER).

    Rechtsmissbrauch im Sinne des § 2 AsylbLG ist jedoch dann anzunehmen, wenn die Antragstellung erkennbar allein der Verlängerung der Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet dient, vorrangiges Ziel der Antragstellung also nicht (mehr) die Anerkennung als Asylberechtigter ist, sondern der Aufenthalt im Bundesgebiet (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. August 2005, Az.: L 7 AY 12/05 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05

    Voraussetzungen einer leistungsrechtlichen Besserstellung eines Asylbewerbers

    Auszug aus SG Hildesheim, 10.04.2007 - S 40 AY 75/06
    Dabei ist nach dieser Rechtsprechung auf eine abstrakt generelle Betrachtungsweise abzustellen, die einen unmittelbar kausalen Zusammenhang zwischen dem rechtsmissbräuchlichen Verhalten und der rechtlichen Möglichkeit der Beendigung des Aufenthalts zum konkreten Zeitpunkt der Entscheidung unberücksichtigt lässt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2005, Az.: L 7 AY 40/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 10.04.2007 - S 40 AY 75/06
    Vom Grundsatz des Verbotes der Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (vgl. LSG Nds. Beschluss vom 8. September 2004, Az: L 7 AL 103/04 ER).
  • LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

    Auszug aus SG Hildesheim, 10.04.2007 - S 40 AY 75/06
    Diese Aufrechterhaltung bzw. Verlängerung des Aufenthalts im Bundesgebiet genießt keine leistungsrechtliche Privilegierung (vgl. auch LSG Bayern, Beschluss vom 28. Juni 2005, Az.: L 11 B 212/05 AY).
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